Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.




Behördliche Auflagen für alle Umzüge in unserer Region

– Kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche während des Umzugs.
– Von jeder Teilnehmergruppe müssen mindestens 4 geeignete Ordnungskräfte
(mit Kennzeichnung durch Warnweste) zur Absicherung des Wagens eingesetzt werden.
(2 Ordnungskräfte auf jeder Seite des Wagens).

Achtung evtl. werden im Gutachten mehr Ordnungskräfte gefordert.

– Striktes Alkoholverbot für Fahrzeugführer und Ordnungskräfte.

– Zum Schutz der Zuschauer dürfen seitens der Teilnehmergruppen keine Wurfgeschosse (z.B.Getränkedosen od. Bierflaschen....) verwendet werden. (Verletzungsgefahr)

– Im Rahmen des Anmeldeverfahrens der Teilnehmergruppen beim Veranstalter ist eine Ansprechperson zu benennen an die sich Polizei, Feuerwehr oder DRK vor Ort wenden kann.

 

Liebe Jecken!

 

Süßigkeiten, Kamellen usw. sind gerne als Wurfmaterial gesehen, aber Wurfmaterial welches als Sondermüll zu deklarieren ist und womit die Zugstrecke und der Ort verunreinigt wird nicht. Bitte lasst dieses direkt zu Hause. Auch Musikanlagen die in einer Lautstärke laufen, die gesundheitsgefährdend ist, sind nicht willkommen. Denkt da an die Zuschauer insbesondere Kinder die eure Wagen bewundern wollen.

 

Solltet ihr euch nicht daran halten, werden wir euch ggf. auch noch während des Umzugs ausschließen und die anderen Züge der Region darüber informieren.  Denkt auch an eine angemessene Musikauswahl, es ist ein Karnevalsumzug und nicht die Loveparade.